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   BGH, 08.03.1983 - 5 StR 19/83   

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https://dejure.org/1983,13180
BGH, 08.03.1983 - 5 StR 19/83 (https://dejure.org/1983,13180)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1983 - 5 StR 19/83 (https://dejure.org/1983,13180)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1983 - 5 StR 19/83 (https://dejure.org/1983,13180)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung einer Reifeverzögerung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 5 StR 19/83
    Läßt sich wiederum nicht feststellen, ob der Heranwachsende zur Zeit der Tat noch einem Jugendlichen gleichstand, so ist Jugendstrafrecht anzuwenden (BGHSt 12, 116, 119) [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58].
  • BGH, 30.03.1983 - 4 StR 127/83

    Anforderungen an die Gesamtwürdigung für die Entscheidung über die Anwendung von

    Diese Erwägungen reichen angesichts der weiteren Anhaltspunkte für Reifeverzögerungen beim Angeklagten, die sich aus den Feststellungen zur Persönlichkeit des Angeklagten und seine Mutter sowie aus den Tatumständen ergeben, nicht für eine den Anforderungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG entsprechenden Gesamtwürdigung aus (vgl. auch BGH Strafverteidiger 1981, 183; 1982, 27 und 474; BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 19/83).
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 604/83

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Fehlerhafte

    Dahingestellt bleiben kann, ob die knappen Ausführungen, mit denen das Urteil die Wahl der Strafart begründet (UA S. 6), ausreichen, um eine den Anforderungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG entsprechende Gesamtwürdigung erkennbar zu machen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 183; 1982, 27 und 474; BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 19/83 - sowie Beschlüsse vom 30. März 1983 - 4 StR 127/83 - und 20. Dezember 1983 - 1 StR 848/83).
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